Hotelpension Altes Pfarrhaus

Herzlich Willkommen in der Mecklenburgischen Seenplatte!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die „Hotelpension Altes Pfarrhaus“ 17214 Alt Schwerin
Stand: 01.10.2023

Hotelpension „Altes Pfarrhaus“ - Kastanienallee 14, 17214 Alt Schwerin - 03993 24 17 081 - info@landhotel-altes-pfarrhaus.de - St.-Nr. 07524206344 Waren
– nachstehend „Hotel“ genannt –


1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für die Erbringung weiterer Leistungen und Lieferungen des Hotels, insbesondere für Tagungen und Veranstaltungen.

1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Hotel und dem Gast individuell vereinbart wurden.


2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch das Hotel angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung. Die Bestätigung der Zimmerbuchung erfolgt schriftlich (bei Vorliegen einer E-Mailadresse des Gastes) oder telefonisch (sofern keine E-Mailadresse vorliegt).

2.2 Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.


3. Preise und Leistungen

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen, die das Hotel auf Veranlassung des Gastes oder des Bestellers gegenüber Dritten erbringt.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4 Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.

3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang, spätestens vor Abreise ohne Abzug zahlbar.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Diese beträgt 25 % des vereinbarten Gesamtpreises und ist mit Abschluss der Buchung fällig.
Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.


4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung und Rücktritt des Gastes

4.1 Das Hotel ist berechtigt, anstelle einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale zu verlangen. Die Rücktrittspauschale beträgt:
– bei einem Rücktritt bis einschließlich 8 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: kostenfrei,
– bei einem Rücktritt 7 bis 4 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 50 % des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück,
– bei einem Rücktritt 3 bis 1 Tag vor dem vereinbarten Anreisetag: 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück,
– bei einem Rücktritt am vereinbarten Anreisetag oder bei Nichtanreise: 100 % des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung höchstens den vertraglich vereinbarten Preis für die vom Hotel zu erbringenden Leistungen, abzüglich der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Beträge, die das Hotel durch anderweitige Vermietung der gebuchten Leistungen erzielt.

4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Rücktrittsentschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ohne das Hotel hierüber rechtzeitig zu informieren.

4.3 Sofern dem Gast im Vertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist eingeräumt wurde, besteht bei einem rechtzeitigen Rücktritt kein Anspruch des Hotels auf eine Rücktrittsentschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.


5. Rücktritt des Hotels

5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Das Recht des Hotels, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, bleibt hiervon unberührt. Dies gilt insbesondere, wenn
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände (z. B. zwingende Reparaturen) die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben zu wesentlichen Tatsachen, insbesondere zur Person des Gastes oder zum Zweck des Aufenthalts, gebucht werden;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit des Hotels, seiner Das Recht des Hotels, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, bleibt hiervon unberührt. Dies gilt insbesondere, wenn
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, z. B. zwingende Reparaturen, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben zu wesentlichen Tatsachen, insbesondere zur Person des Gastes oder zum Zweck des Aufenthalts, gebucht werden;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen die Sicherheit des Hotels, seiner Mitarbeiter oder anderer Gäste oder den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erheblich gefährden kann, ohne dass diese Umstände dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen sind;
– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
– der Gast das gebuchte Zimmer entgegen Ziffer 6.3 nicht rechtzeitig in Anspruch nimmt und keine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde;
– das Hotel nach Vertragsschluss Kenntnis von Umständen erlangt, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Gastes ergibt und dadurch die Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet sind, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung erbringt;
– der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 802c Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches Verfahren zur Schuldenregulierung eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

5.4 Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.

5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.


6. An- und Abreise

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 11:00 Uhr 50 % des Tageszimmerpreises in Rechnung stellen, ab 11:00 Uhr den vollen Tageszimmerpreis.


7. Haftung

7.1 Das Hotel haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Hotel ausschließlich bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Hotels auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet das Hotel in demselben Umfang.

7.2 Die Regelung der Ziffer 7.1 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, unabhängig vom Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

7.3 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel übernimmt keine Bewachung oder Überwachung der abgestellten Fahrzeuge. Für Schäden, Verlust oder Diebstahl an oder von auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeugen sowie deren Inhalt haftet das Hotel nicht, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht oder eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht.

7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt. Das Hotel nimmt diese Sendungen entgegen und bewahrt sie für die Dauer des Aufenthalts des Gastes auf
Das Hotel kann Fundsachen auf Wunsch des Gastes gegen Erstattung der hierfür anfallenden Kosten versenden.
Für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet das Hotel nur im Rahmen der in Ziffer 7.1 festgelegten Haftungsbeschränkungen.
Das Hotel ist berechtigt, die genannten Gegenstände nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von einem Monat und gegen Berechnung einer angemessenen Gebühr dem örtlichen Fundbüro zu übergeben.

7.5 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.


8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


Alt Schwerin, den 01.08.2026                  Hotelpension "Altes Pfarrhaus"  Jörg Kühnel

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